Für die Ausfertigung von Mahnschreiben, Gerichtlichen Mahnverfahren und Vollstreckungen erhebt WFM Inkasso keine Bearbeitungsgebühren. Bearbeitungsgebühren werden analog der Rechtsanwaltsvergütungsordnung nur gegenüber dem Schuldner geltend gemacht. WFM Inkasso arbeitet nicht umsonst, aber für seine Kunden kostenlos.  

Je Fallbearbeitung anfallende externe Gebühren für Porto, Gebühren des Mahngerichts, Gerichtsvollzieherkosten         und Auskunftsgebühren sind zunächst vom Auftraggeber zu tragen, werden aber als Verzugsschaden gegenüber         dem Schuldner geltend gemacht und sind von diesem zu ersetzen.

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Ralf Weber, Dipl. Jurist